Schwimmbad Weißenbrunn

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Lockerungen 9.Juli 2020 / Wassergymnastik

Liebe Schwimmbadfreunde,

 

wie versprochen, passen wir unsere Vorschriften den Lockerungen an, die inzwischen möglich geworden sind: 

 

  • Ab sofort dürfen Kinder ab 12 Jahren, statt bisher mit 14, allein (unbegleitet) ins Bad.
  • Der Aufnahmestopp für unsere Mitgliedschaften ist beendet. Ab sofort werden Mitgliedsanträge bearbeitet. Voraussetzung: es wird ein Sepa-Lastschrift­mandat erteilt, Barzahler wird es nicht mehr geben!
  • Tagesmitgliedschaften sind aber nach wie vor nicht möglich.

 

Beitragszahlung

In den vergangenen Tagen wurden die Beiträge eingezogen. 

Ich hoffe, ihr habt mir alle Änderungen der Bankverbindungen und Namens- sowie Adressänderungen mitgeteilt?

(Das geht auch über Internet: ruth.toelg@freenet.de). Beitragsrücklastschriften und nicht sofortige Zurück-Überweisung durch das Mitglied führen dazu, dass in diesem Jahr kein Zugang zum Bad besteht (Verlust der Mitgliedschaft). 

Bitte beachtet auch das Alter am 1. Mai:

Wenn bisher in der Familienmitgliedschaft enthaltene Kinder vor dem 1. Mai das 18 Lebensjahr vollendet haben, müssen sie einen eigenen Beitrag in Höhe von 30 € zahlen. Bis zur Mitteilung einer neuen Bankverbindung wird das bekannte Konto der Eltern für die Lastschrift verwendet.

 

Sollten Unklarheiten oder Unstimmigkeiten auftreten, bitte den Einzug nicht zurückgehen lassen, sondern mit der Kassiererin Ruth Tölg Kontakt aufnehmen (Tel. 20167 oder Email). In einem Gespräch ist ziemlich alles zu klären! Durch Rücklastschriften werden hohe Bankgebühren fällig, Geld das wir dringend für unser Bad brauchen. Eine Rücküberweisung dagegen ist nahezu kostenlos. 

 

Bankverbindung:
Sparkasse Kulmbach-Kronach, BLZ: 771 500 00, Kto: 101 251 932 

SWIFT-BIC: BYLADEM1KUB, IBAN: DE75 7715 0000 0101 2519 32

 

Und noch eine Klarstellung: Die Mitgliedschaft gilt nicht nur für 1 Jahr, eine Kündigung ist, wie bei anderen Vereinen auch, nur zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr möglich! 

 

Wassergymnastik:

Ab sofort findet wieder jeden Sonntag um 9:30 Uhr wieder die Wassergymnastik mit Christa statt.

 

Corona-Regeln:

Mit Freude geben wir bekannt, dass sich außerordentlich viele Mitglieder dazu bereit erklärt haben, die Eingangskontrolle zu übernehmen, so dass ein Badebetrieb erst möglich wurde.

 

Auch die namentliche Erfassung verläuft ohne Probleme und nach den Regeln der DSGVo.

 

Die aufgestellten und der Situation geschuldeten Regeln lauten wie folgt:

  • Eintritt nur für Mitglieder, keine Tagesgäste möglich
  • Kontaktpersonen zu Corona Patienten und Personen mit Erkältungssymptomen dürfen das Bad nicht betreten
  • Vor dem Zutritt muss das Formular zur Besuchererfassung (täglich von neuem) ausgefüllt werden
  • Kinder bis zum vollendeten 12 Lebensjahr dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson ins Bad
  • Maskenpflicht im Bad ist zu beachten, die Maske darf nur auf dem Liegeplatz und beim Gang ins Wasser abgenommen werden.
  • Ein Abstand von 2 Metern ist konsequent einzuhalten, Ausnahme: Familien
  • Die Duschen in den WCs und die Umkleiden sind geschlossen, ein großes Handtuch zum Verhüllen kann bei Bedarf mitgebracht werden, FKK ist aber auch keine Schande. 
  • Aber: die Nutzung der kalten Dusche vor Betreten des Wassers ist für alle Pflicht, die ins Wasser wollen. Die Benutzung von Seife ist hier aber verboten! Bitte schon sauber ins Bad kommen
  • Kinderplanschbecken und Rutsche müssen leider noch immer geschlossen bleiben
  • Tischtennisbälle und Schläger sind selbst mitzubringen, die Desinfektion der Platte nach der Nutzung ist Pflicht
  • Der Ausgang erfolgt ausschließlich über die Liegewiese, zur Kontrolle der Höchstanzahl von 150 Personen werden Metallscheiben ausgegeben, die am Ausgang in den bereitgestellten Behälter zu werfen sind. Dies ist insbesondere an heißen Tagen wichtig, damit wir die Anzahl der Anwesenden kontrollieren und den Zugang für nachfolgende Personen freigeben können.
  • Im Wasser dürfen sich gleichzeitig maximal 35 Personen aufhalten, es gilt die „Einbahnstraßenregelung“. Bitte die aufgestellten Schilder beachten!
  • Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten, andernfalls erfolgt der Verweis aus dem Bad
  • Der Kiosk (Bistro) ist weiterhin für jeden Bürger - auch Nichtmitglieder – offen und nutzbar, ein Durchgang zum Bad erfolgt von dort aus nicht. 
  • Die Regelungen ermöglichen uns, das Bad überhaupt zu öffnen. Bitte haltet sie ein und denkt daran, dass es sich hier nicht um Schikane handelt, sondern um die Erhaltung unserer/eurer Gesundheit!

 

Mit einem Batsch-nouß grüßt Euch herzlich

die Vorstandschaft: Egon, Axel, Bernd und Ruth

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